AGB, KLARE VEREINBARUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Transparente Rahmenbedingungen für unsere Dienstleistungen, von der Gebäudereinigung bis zum Umzug.
DDL FACILITY, VERTRAGSBEDINGUNGEN
KLARE VEREINBARUNGEN.
Wichtiger Hinweis zum Vertrag
Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene AGB-Fassung. Individuelle Absprachen haben Vorrang. Verbraucherrechte bleiben uneingeschränkt bestehen.
Grundlagen
§ 1Vertragspartner und Identität
(1) Vertragspartner ist die DDL Facility UG (haftungsbeschränkt), Otto-Kraus-Straße 10, 90411 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Jordan Jay Dött. Der für die rechtliche Firmierung maßgebliche Handelsregisterstatus ergibt sich aus dem aktuellen Impressum.
(2) Kunden erreichen uns unter kontakt@ddl-facility.de und telefonisch unter +49 174 4136988. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss mitgeteilten Kontaktdaten.
(3) Diese AGB ersetzen nicht die Pflicht, auf Geschäftsunterlagen und im Impressum den tatsächlichen Unternehmensstatus korrekt anzugeben.
Grundlagen
§ 2Geltungsbereich und Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Verträge über Dienstleistungen und Werkleistungen der DDL Facility mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie Unternehmern (§ 14 BGB).
(2) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere unterschriebene Leistungsbeschreibungen und vereinbarte Angebote, haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben stets unberührt.
(3) Abweichende Bedingungen gewerblicher Auftraggeber gelten nur, wenn DDL Facility ihrer Einbeziehung ausdrücklich zugestimmt hat.
Grundlagen
§ 3Unsere Leistungen
(1) Unser Angebot umfasst insbesondere Reinigung von Gebäuden, Büros, Praxen und Glasflächen, Grund- und Baureinigung, Hausmeister- und Objektservice, Garten- und Grünflächenpflege, Winterdienst, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Transporte, Umzüge sowie vereinbarte Möbelmontagen.
(2) Geschuldet ist nur die im jeweiligen Vertrag konkret bezeichnete Leistung; bloße Leistungsübersichten auf der Website begründen keine weitergehenden Pflichten.
(3) Erlaubnis-, anzeige- oder qualifikationspflichtige Tätigkeiten werden nur ausgeführt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Grundlagen
§ 4Anfragen, Angebote und Vertragsschluss
(1) Angaben auf der Website und allgemeine Preisübersichten sind grundsätzlich unverbindliche Informationen und keine verbindlichen Vertragsangebote.
(2) Eine Anfrage per Formular, E-Mail oder Telefon ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch ein verbindliches Angebot und dessen Annahme, eine Auftragsbestätigung oder auf sonstige gesetzlich zulässige Weise zustande.
(3) Termin, Einsatzort, Umfang, Entgelt und gegebenenfalls Zusatzkosten ergeben sich aus der konkreten Auftragsvereinbarung. Gesetzliche Informationspflichten bei Verbraucher- und Fernabsatzverträgen bleiben unberührt.
Grundlagen
§ 5Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ermöglicht den vereinbarten Zugang zum Objekt und stellt erforderliche Informationen zu Zugängen, Gefahren, empfindlichen Materialien, örtlichen Gegebenheiten und vorhandenen Vorschäden rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Wasser, Strom, Stellflächen oder notwendige Genehmigungen werden nur dann vom Auftraggeber bereitgestellt, wenn dies vereinbart ist oder sich aus der Art der geschuldeten Mitwirkung ergibt.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung der betreffenden Arbeiten und gegebenenfalls zur Entsorgung von Gegenständen berechtigt ist.
(4) Bei fehlender Mitwirkung gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu Annahmeverzug, Verzögerung und Ersatzansprüchen.
Auftrag und Vergütung
§ 6Termine und Ausführung
(1) Leistungen werden innerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten sorgfältig und fachgerecht erbracht. Verbindliche Termine ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Erkennbare Verzögerungen werden möglichst frühzeitig mitgeteilt. Ereignisse außerhalb unseres Einflusses führen nicht automatisch zu einer dauerhaften Leistungsbefreiung; es gelten die gesetzlichen Regeln.
(3) DDL Facility darf zur Vertragserfüllung geeignete Beschäftigte und rechtlich zulässig eingesetzte Subunternehmer beauftragen. Die vertragliche Verantwortung gegenüber dem Kunden bleibt bei DDL Facility.
Auftrag und Vergütung
§ 7Preise und Umsatzsteuer
(1) Maßgeblich ist der im konkreten Angebot vereinbarte Preis. Preisübersichten dienen der Orientierung, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Gegenüber Verbrauchern werden die für die jeweilige Leistung anfallenden Gesamtpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer und verpflichtender Preisbestandteile vor Vertragsschluss ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern sind ausdrücklich vereinbarte Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer möglich.
(3) Abrechnung nach Stunden, Fläche, Einsatz oder Pauschalpreis erfolgt ausschließlich nach Vereinbarung. Anfahrts-, Material-, Entsorgungs- und Zusatzkosten werden vorab transparent vereinbart, soweit sie vorhersehbar sind.
Auftrag und Vergütung
§ 8Rechnungen, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Rechnungen werden nach der Leistungserbringung gestellt, sofern keine andere zulässige Vereinbarung getroffen wurde. Vereinbarte Abschlagszahlungen bleiben möglich.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Zahlungsfrist 14 Kalendertage ab Zugang der Rechnung. Der gesetzliche Verzugseintritt bleibt davon unberührt.
(3) Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen und nachgewiesene weitere Verzugsschäden verlangt werden. Mahnkosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang erhoben.
(4) Eine Aufrechnung mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie gesetzlich eingeräumte Zurückbehaltungsrechte bleiben zulässig.
Auftrag und Vergütung
§ 9Änderungen und Zusatzarbeiten
(1) Erkennt DDL Facility, dass zusätzliche Arbeiten sinnvoll oder notwendig werden, wird der Auftraggeber vor kostenpflichtigen Zusatzleistungen informiert und eine Vereinbarung über Umfang, Mehrpreis und gegebenenfalls neue Termine getroffen.
(2) Ohne Zustimmung entsteht aus einer bloßen Empfehlung zu Zusatzarbeiten kein Vergütungsanspruch.
(3) Gesetzliche Regeln über unverbindliche Kostenvoranschläge und wesentliche Kostenüberschreitungen bleiben unberührt.
Auftrag und Vergütung
§ 10Daueraufträge und Vertragslaufzeit
(1) Regelmäßige Reinigungs-, Pflege- oder Betreuungsaufträge können befristet oder unbefristet vereinbart werden. Maßgeblich sind die individuell vereinbarten Laufzeiten und Leistungsintervalle.
(2) Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen ohne wirksam abweichende Regelung wird eine ordentliche Kündigung mit 14 Tagen zum Monatsende vereinbart, soweit die jeweilige Vertragsart dies zulässt und gesetzliche Kündigungsrechte nicht beeinträchtigt werden.
(3) Befristete Verträge enden grundsätzlich mit Fristablauf. Eine automatische Verlängerung tritt nur aufgrund einer wirksamen Vereinbarung ein.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Auftrag und Vergütung
§ 11Stornierung, Kündigung und gesetzliche Entschädigung
(1) Bitte teilen Sie Terminabsagen so früh wie möglich mit. Eine Stornierung ist nicht automatisch kostenfrei; entscheidend sind Vertragsart, Zeitpunkt und gesetzliche Rechte. Gesetzliche Widerrufsrechte haben Vorrang.
(2) Bei Werkverträgen kann der Besteller nach § 648 BGB bis zur Vollendung jederzeit kündigen. DDL Facility kann dann die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen sowie des durch anderweitige Verwendung erworbenen oder böswillig nicht erworbenen Entgelts verlangen. Für den noch nicht erbrachten Werkteil wird gesetzlich ein Anspruch von 5 % der darauf entfallenden vereinbarten Vergütung vermutet. Es handelt sich nicht um eine feste Stornostrafe: Beide Seiten können die maßgeblichen Umstände darlegen; insbesondere bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Anspruchs möglich.
(3) Für Dienstverträge richten sich Ansprüche bei Nichtabnahme oder Kündigung nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 615, 621, 626 und gegebenenfalls 627 BGB. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung werden nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
(4) Für Transport- und Umzugsverträge gelten vorrangig die speziellen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregeln des Transportrechts.
(5) Es wird durch diese AGB keine pauschale Stornogebühr oder Vertragsstrafe unabhängig vom konkreten rechtlichen Anspruch vereinbart. Gesetzliche Schadensersatzansprüche bleiben bestehen, soweit deren Voraussetzungen nachgewiesen sind.
Auftrag und Vergütung
§ 12Mängel, Abnahme und Nachbesserung
(1) Bei werkvertraglichen Leistungen erfolgt eine Abnahme nach den gesetzlichen Regeln. Ein Übergabe- oder Abnahmeprotokoll kann zur Dokumentation verwendet werden.
(2) Berechtigte Mängel werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Dem Auftragnehmer wird Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben, soweit diese gesetzlich vorgesehen ist.
(3) Gesetzliche Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Selbstvornahme, Schadensersatz und die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben erhalten. Eine bloße Bitte um zeitnahe Mängelmeldung begründet keine Ausschlussfrist.
Besondere Leistungen
§ 13Gebäude-, Büro- und Unterhaltsreinigung
(1) Art, Häufigkeit, Fläche und Ausführungsumfang der Reinigung ergeben sich aus dem Leistungsverzeichnis.
(2) Bestimmte Verfärbungen, Verschleiß, Materialschäden oder langjährig eingezogene Verschmutzungen lassen sich technisch möglicherweise nicht vollständig beseitigen. Ein bestimmtes Reinigungsergebnis wird nur geschuldet, soweit es vereinbart oder gesetzlich geschuldet ist.
(3) Bekannte Besonderheiten empfindlicher Flächen und vorhandene Beschädigungen sind vor Arbeitsbeginn möglichst mitzuteilen. Unsere Pflicht zu fachgerechter Reinigung und gesetzliche Mängel- und Haftungsrechte bleiben unberührt.
Besondere Leistungen
§ 14Hausmeisterservice und Objektbetreuung
(1) Hausmeisterleistungen umfassen ausschließlich die vereinbarten Kontroll-, Pflege-, Betreuungs- und einfachen Instandhaltungsarbeiten.
(2) Fachhandwerkliche oder erlaubnispflichtige Arbeiten an Gas-, Elektro-, Heizungs- und sonstigen sicherheitsrelevanten Anlagen werden nur durch entsprechend berechtigte Personen ausgeführt.
(3) Eine umfassende Verkehrssicherungsübernahme oder ständige Objektüberwachung besteht nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang. Zwingende gesetzliche Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.
Besondere Leistungen
§ 15Gartenpflege und Grünflächen
(1) Art und Umfang von Mähen, Rückschnitt, Laubbeseitigung oder Pflegearbeiten richten sich nach der Vereinbarung und den tatsächlichen Pflanzen- und Witterungsverhältnissen.
(2) Naturschutzrechtliche Verbote, insbesondere Brutzeiten und geschützte Arten, werden beachtet. Gesetzlich untersagte Maßnahmen werden nicht durchgeführt.
(3) Abtransport von Schnittgut, Erdarbeiten und Beschaffung von Pflanzen oder Material bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
Besondere Leistungen
§ 16Winterdienst
(1) Vertragsgegenstand sind die konkret bezeichneten Flächen, Räumzeiten, Bereitschaftsfenster und Räum- beziehungsweise Streuleistungen.
(2) Witterung kann mehrfache Einsätze erforderlich machen. Zusätzliche Einsätze und deren Vergütung richten sich nach Vertrag und geltenden Pflichten.
(3) Die rechtlich gebotenen Sorgfaltspflichten bleiben auch bei starkem Schneefall oder Glätte bestehen. Eine lückenlose Schnee- und Eisfreiheit rund um die Uhr ist nur geschuldet, soweit sie sich aus der Vereinbarung ergibt.
(4) Der Kunde informiert über Hindernisse und gefährliche Stellen. Bei Einsatzdokumentationen werden Datum, Uhrzeit und Leistung nach Möglichkeit festgehalten.
Besondere Leistungen
§ 17Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
(1) Umfang und Ziel der Räumung, mitgenommene Gegenstände sowie Entsorgungsleistungen ergeben sich aus dem vereinbarten Auftrag.
(2) Der Auftraggeber bestätigt, zur Verfügung über die betreffenden Gegenstände berechtigt zu sein, und kennzeichnet Gegenstände, die nicht entfernt werden dürfen.
(3) Wertsachen, persönliche Urkunden und Gegenstände mit Erinnerungswert sind vor Beginn möglichst zu sichern. Werden erkennbar werthaltige oder möglicherweise fremde Gegenstände gefunden, erfolgt nach Möglichkeit eine Rücksprache.
(4) Gefährliche Stoffe, Sonderabfälle und nicht angekündigte Entsorgungsmehrmengen werden nur nach entsprechender rechtlich zulässiger Vereinbarung übernommen.
Besondere Leistungen
§ 18Transporte und Umzüge
(1) Maßgeblich sind die Angaben zu Lade- und Entladeort, Transportgut, Volumen, Zugängen, Ausführungszeitraum sowie den vereinbarten Nebenleistungen.
(2) Der Kunde informiert über besonders schwere oder empfindliche Gegenstände, fehlende Aufzüge, eingeschränkte Zufahrt und nötige Genehmigungen. Verpackung, Demontage, Montage und Halteverbotszonen gehören nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zum Auftrag.
(3) Für Fracht- und Umzugsverträge gelten die einschlägigen Bestimmungen des HGB. Bei Verlust oder Beschädigung von Umzugsgut sieht § 451e HGB grundsätzlich einen Haftungshöchstbetrag von 620 Euro je Kubikmeter des benötigten Laderaums vor, soweit diese Vorschrift anwendbar ist.
(4) Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss die gesetzlich vorgeschriebenen, besonders hervorgehobenen Hinweise über die Haftungsregeln und Möglichkeiten zusätzlicher Haftung oder Versicherung. Bei Ablieferung erfolgt eine gesonderte Information zur Schadensanzeige. Ohne die vorgeschriebenen Hinweise können Haftungsbegrenzungen entfallen (§ 451g HGB).
(5) Gesetzliche Rechte einschließlich des besonderen Transportrechts bleiben unberührt.
Besondere Leistungen
§ 19Haftung und Schadensersatz
(1) DDL Facility haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(2) Für andere Schäden haftet DDL Facility unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
(4) Zwingende Haftungsregelungen, insbesondere des Transportrechts und des Produkthaftungsrechts, bleiben unberührt. Diese Bestimmung begründet keinen pauschalen Haftungsausschluss.
Rechte und Kommunikation
§ 20Widerruf von Verbraucherverträgen
(1) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt.
(2) Soweit erforderlich, erhalten Verbraucher rechtzeitig eine gesonderte, gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular. Die bloße Veröffentlichung dieser AGB ersetzt diese Belehrung nicht.
(3) Bei gewünschtem Leistungsbeginn vor Ablauf einer Widerrufsfrist und bei vollständiger Erbringung gelten für ein etwaiges Erlöschen des Widerrufsrechts und für Wertersatz die gesetzlichen Voraussetzungen. Insbesondere sind die erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers und Informationen des Unternehmers einzuholen.
(4) Ein gesetzlicher Widerruf ist keine kostenpflichtige Stornierung nach § 11; seine Rechtsfolgen richten sich allein nach dem Gesetz.
Rechte und Kommunikation
§ 21Datenschutz und vertrauliche Behandlung
(1) Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.
(2) Vertrauliche Objekt- und Kundendaten werden nur zur Auftragsabwicklung und im rechtlich zulässigen Rahmen verwendet; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
(3) Nähere Informationen finden Sie unter https://ddl-facility.de/datenschutz.php.
Rechte und Kommunikation
§ 22Verbraucherstreitbeilegung
(1) DDL Facility ist derzeit grundsätzlich nicht bereit, an freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Gesetzliche Informationspflichten nach §§ 36 und 37 VSBG bleiben unberührt. Soweit im konkreten Fall eine Teilnahmeverpflichtung besteht, wird die vorgeschriebene Schlichtungsstelle benannt.
(3) Kunden können sich bei Fragen und Beanstandungen unter kontakt@ddl-facility.de melden.
Rechte und Kommunikation
§ 23Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben bei Anwendbarkeit unberührt.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Nürnberg Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(3) Für Verbraucher gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Rechte und Kommunikation
§ 24Schlussbestimmungen
(1) Ergänzungen und Änderungen bedürfen einer wirksamen Vereinbarung. Individuelle Abreden bleiben unabhängig von ihrer Form vorrangig, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt nach Maßgabe des Gesetzes unberührt.
(3) Die im jeweiligen Vertrag wirksam einbezogene Fassung dieser AGB ist maßgeblich; die Veröffentlichung einer neuen Fassung allein ändert laufende Verträge nicht.
Auftrag und Vergütung
§ 25Arbeitszeit, Mindestdauer und Stundenabrechnung
(1) Die Abrechnung nach Zeit erfolgt in den vor Vertragsschluss mitgeteilten und vereinbarten Zeiteinheiten. Eine Mindestbuchungsdauer oder Rundung auf volle Stunden gilt nur, wenn sie vor Vertragsschluss wirksam vereinbart wurde.
(2) Die Abrechnungsgrundlage, der Beginn der vergütungspflichtigen Einsatzzeit sowie gegebenenfalls gesondert zu vergütende Wartezeiten werden im Angebot transparent ausgewiesen.
(3) Gesetzliche Vorgaben zur Preistransparenz gegenüber Verbrauchern bleiben unberührt.
Auftrag und Vergütung
§ 26Anfahrt, Parkgebühren und Entsorgungskosten
(1) Anfahrtskosten, Parkgebühren, Genehmigungen, Halteverbotszonen, Sondermaterial und Entsorgungsgebühren werden nur berechnet, wenn ihre Berechnung oder deren nachvollziehbare Grundlage vereinbart wurde.
(2) Vorhersehbare verpflichtende Zusatzkosten sind Verbrauchern vor Vertragsschluss im Gesamtpreis beziehungsweise in der gesetzlich erforderlichen Preisangabe mitzuteilen.
(3) Unvorhergesehene Mehrkosten werden vor einer kostenpflichtigen Beauftragung besprochen. Gesetzliche Notmaßnahmen bleiben unberührt.
Auftrag und Vergütung
§ 27Schlüssel, Codes und Objektzugang
(1) Die Übergabe von Schlüsseln, Zugangskarten oder Codes soll möglichst dokumentiert werden. DDL Facility behandelt überlassene Zugangsmittel sorgfältig und gibt sie nach Ende des Auftrags zurück.
(2) Schlüssel werden nicht ohne Berechtigung vervielfältigt oder an Unbefugte weitergegeben. Gesetzliche Haftung für Verlust und daraus folgende Schäden bleibt unberührt.
(3) Änderungen von Zugangscodes sollen bei Ende des Vertrags abgestimmt werden, sofern sie erforderlich sind.
Rechte und Kommunikation
§ 28Fotodokumentation und Bildrechte
(1) Objekt- und Leistungsfotos dürfen nur angefertigt werden, soweit dies zur Durchführung, Qualitätssicherung oder Beweissicherung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
(2) Persönliche Gegenstände, Personen und sensible Unterlagen werden möglichst nicht aufgenommen. Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken bedarf einer gesonderten rechtlichen Grundlage beziehungsweise erforderlichen Einwilligungen.
(3) Eine allgemeine Einwilligung in Werbefotos wird mit diesen AGB nicht erteilt.
Auftrag und Vergütung
§ 29Arbeitsnachweise und Leistungsprotokolle
(1) Für einzelne Aufträge können Tätigkeiten, Einsatzzeiten und besondere Vorkommnisse in Arbeitsnachweisen dokumentiert werden.
(2) Eine Unterschrift unter einem Nachweis bestätigt nur den tatsächlich bestätigten Inhalt. Sie führt nicht automatisch zum Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte.
(3) Bei abnahmebedürftigen Werkleistungen gelten ergänzend die gesetzlichen Abnahmevorschriften.
Auftrag und Vergütung
§ 30Fehlender Zutritt und erfolglose Anfahrt
(1) Ist zum vereinbarten Termin kein Zutritt möglich, nimmt DDL Facility nach Möglichkeit Kontakt zum Auftraggeber auf und dokumentiert die Situation.
(2) Etwaige Ansprüche wegen Annahmeverzugs, nutzloser Aufwendungen oder ausbleibender Mitwirkung richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Ersparte Kosten und mögliche anderweitige Beschäftigung werden berücksichtigt.
(3) Eine automatische Anfahrtspauschale oder Vertragsstrafe wird durch diese AGB nicht begründet. Individuell vereinbarte, rechtlich zulässige Kosten bleiben unberührt.
Besondere Leistungen
§ 31Gefährliche Arbeitsbedingungen
(1) Bei erheblichen Gefahren, beispielsweise Asbestverdacht, ungesicherten elektrischen Leitungen, aggressiven Chemikalien, akuter Absturzgefahr oder bedenklichem Schädlingsbefall, kann die Arbeit im erforderlichen Umfang aus Sicherheitsgründen unterbrochen werden.
(2) Der Auftraggeber wird informiert, soweit dies möglich und zumutbar ist. Die Fortsetzung wird nach geeigneten Schutzmaßnahmen beziehungsweise Beauftragung zugelassener Fachbetriebe abgestimmt.
(3) Vergütung, Termine und Ersatzansprüche richten sich nach Vertrag und Gesetz; es entsteht keine unbegrenzte Mehrkostenpflicht.
Besondere Leistungen
§ 32Wertgegenstände und persönliche Unterlagen
(1) Bei Entrümpelung oder Umzug sollen Bargeld, Schmuck, Urkunden, Medikamente und Datenträger vorab gesondert gesichert oder dokumentiert werden.
(2) DDL Facility behandelt erkennbar besonders schutzbedürftige Gegenstände mit der vertraglich geschuldeten Sorgfalt. Eine pauschale Haftungsfreistellung bei fehlender vorheriger Sicherung ist damit nicht verbunden.
(3) Über ungeklärte Eigentumsverhältnisse ist nach Möglichkeit vor Entsorgung Rücksprache zu halten.
Besondere Leistungen
§ 33Abfalltrennung und Sonderabfälle
(1) Entsorgungsleistungen richten sich nach den vereinbarten Abfallarten und Mengen sowie dem jeweils geltenden Abfallrecht.
(2) Gefährliche Abfälle, etwa bestimmte Farben, Chemikalien, Asbest oder schadstoffbelastete Baustoffe, werden nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.
(3) Erforderliche Anzeigen, Erlaubnisse, Nachweise oder die Beauftragung spezialisierter Entsorger bleiben vorbehalten. Zusätzliche Kosten bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung.
Besondere Leistungen
§ 34Witterungsbedingte Sondereinsätze
(1) Bei Schnee, Eis, Sturm oder anderen Wetterereignissen können besondere Einsatzpläne gelten, soweit diese vertraglich vereinbart und rechtlich zulässig sind.
(2) Wiederholungseinsätze und gegebenenfalls Zusatzentgelte werden anhand der vereinbarten Einsatz- und Abrechnungsregeln behandelt.
(3) Der Auftragnehmer bleibt zur Erfüllung übernommener, fälliger Sicherungspflichten verpflichtet; außergewöhnliche Wetterlagen führen nicht automatisch zum Wegfall der Verantwortung.
Auftrag und Vergütung
§ 35Neukundenrabatt und Aktionen
(1) Neukunden erhalten bei entsprechender Ausweisung im Angebot grundsätzlich 15 % Rabatt auf ihren ersten beauftragten Dienstleistungsauftrag bei DDL Facility. Der Rabatt wird vor Vertragsschluss auf der konkreten Preisgrundlage ausgewiesen.
(2) Als Neukunde gilt, wer zuvor noch keinen entgeltlichen Auftrag bei DDL Facility erteilt hat. Der Rabatt wird einmalig gewährt, soweit keine wirksam vereinbarte Sonderregelung oder andere ausgewiesene Aktionsbedingung gilt.
(3) Eine Kombination mit anderen Aktionen ist nur möglich, wenn diese ausdrücklich zugesagt wurde. Gesetzliche Verbraucherrechte werden durch die Rabattregelung nicht eingeschränkt.
Auftrag und Vergütung
§ 36Preisänderungen bei laufenden Verträgen
(1) Für bereits vereinbarte Aufträge gilt der vereinbarte Preis. Eine einseitige Preisänderung wird durch diese AGB nicht begründet.
(2) Bei wiederkehrenden Leistungen können Preisänderungen für die Zukunft individuell vereinbart werden. Vor einer Änderung werden Anlass, neuer Preis und Geltungsbeginn mitgeteilt.
(3) Gesetzliche Rechte auf Kündigung und Widerspruch sowie die Anforderungen an wirksame Preisänderungsklauseln bleiben unberührt.
Besondere Leistungen
§ 37Möbelmontage und empfindliche Bauteile
(1) Montage- und Demontagearbeiten erfolgen nur im vereinbarten Umfang und unter Berücksichtigung der Herstellerhinweise, soweit diese zugänglich sind.
(2) Bei erkennbar defekten, unvollständigen oder ungeeigneten Bauteilen kann eine sichere Montage unterbleiben. Der Kunde wird nach Möglichkeit informiert.
(3) Schäden aus schuldhafter Verletzung vertraglicher Pflichten werden nach den gesetzlichen Haftungsregeln behandelt; ein pauschaler Haftungsausschluss für empfindliche Möbel besteht nicht.
Auftrag und Vergütung
§ 38Eilaufträge und kurzfristige Einsätze
(1) Eine besonders kurzfristige Einsatzübernahme hängt von Verfügbarkeit, Personal und örtlichen Gegebenheiten ab. Ein Anspruch auf Annahme einer Eilanfrage besteht nicht.
(2) Etwaige Zuschläge für Eil- oder Sondereinsätze werden nur berechnet, wenn sie vor Auftragserteilung transparent vereinbart wurden.
(3) Dringlichkeit allein begründet keine zusätzliche Vergütung ohne entsprechende rechtliche Grundlage oder Vereinbarung.
Rechte und Kommunikation
§ 39Kommunikation und Änderungen des Auftrags
(1) Die Abstimmung kann per E-Mail, Telefon oder über andere ausdrücklich angebotene Wege erfolgen. Rechtserhebliche Erklärungen sind nur dann an eine bestimmte Form gebunden, wenn dies gesetzlich erforderlich oder wirksam vereinbart ist.
(2) Kostenpflichtige Änderungen werden möglichst in Textform bestätigt; ihre Wirksamkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regeln.
(3) Bei Widersprüchen zwischen allgemeinen Website-Texten und konkreten individuell ausgehandelten Absprachen haben die individuellen Absprachen Vorrang.
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